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12.01.2022 11:08:51

BGH-Urteil zur Mietminderung wegen Lockdown

Aufgrund des Lockdowns mussten viele Einzelhändler schließen. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Mietminderung. Foto: Alexander Hauk, pixelio.de
Die volle Ladenmiete bezahlen, obwohl das Geschäft pandemiebedingt geschlossen ist? Dieser Fall beschäftigte heute den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Grundsätzlich bestehe für Gewerbetreibende ein Anspruch auf Mietminderung, so das Urteil des Gerichts. Wie hoch jedoch der Abschlag ist, müsse im Einzelfall geprüft werden, eine Pauschalregelung sei hier nicht möglich. (Az. XII ZR 8/21) Alle Umstände wie z. B. Umsatzeinbußen oder staatliche Hilfen des einzelnen Falles müssten dabei geprüft werden. Auslöser der Verhandlung war eine Filiale des Textil-Discounters Kik im Raum Chemnitz, die vom 19.03.-19.04. schließen musste und daraufhin keine Miete bezahlen wollte. Die Vorinstanzen hatten in diesem Fall unterschiedlich entschieden. Während das Landgericht Chemnitz den Discounter zur Zahlung der vollen Miete verurteilte, entschied das Oberlandesgericht Dresden, dass Kik nur knapp die Hälfte der Miete zahlen sollte. Gegen dieses Urteil legten beide Parteien Revision beim Bundesgerichtshof ein.

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