Neue Gesetzgebung für den Onlinehandel
Deutsche Steuernummern in China sehr gefragt
Jeder der in Deutschland im Internet Dinge verkauft bezahlt auch Umsatzsteuer - würde man denken. Jedoch, Online-Händler aus dem Ausland, die ihre Waren in Deutschland lagern und versenden, haben bisher in großem Umfang keine Umsatzsteuer bezahlt. Mit dem neuen „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet“ soll sich das ab 2019 ändern.
Wer seine Steuer nicht bezahlt macht sich strafbar. Mit dem neuen Gesetz haben die Finazämter zukünftig einen wirksamen Hebel, um auch chinesische Händler dazu zu bewegen, in Deutschland Umsatzsteuern zu bezahlen. Abb. Fotolia, Fotolia 98002219, Bogdanvija"Tausende chinesische Online-Händler beantragen deutsche Steuernummer" schreibt die Wirtschaftswoche aktuell auf ihrer Onlineplattform wiwo.de und nimmt Bezug auf Informationen des Berliner Finanzamts in Neukölln, das schon seit längerem einen starken Anstieg der Anträge auf eine deutsche Steuernummer chinesischer Unternehmen verzeichnet.
Waren im Mai 2017 laut Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) von den geschätzt bis zu 8000 chinesischen Online-Händlern erst 432 in Neukölln registriert, so hatte sich die Zahl ein Jahr später bereits auf 1537 mehr als verdreifacht. Jede Woche melden sich laut Kollatz-Ahnen etwa 120 Händler, um ihren Steuerpflichten nachzukommen.
Der Grund für diesen Steuernummern-Hype chinesischer Unternehmen ist das neue „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet“, welches die Regeln im Online-Handel auf den Kopf bzw. wieder auf eine gesunde Basis stellt. Steuertricks von Verkäufern im Online-Handel waren den Finanzpolitikern in Deutschland schon länger ein Dorn im Auge. Auf der Suche nach Unregelmäßigkeiten mussten Finanzbeamte jeden Einzelfall verfolgen und waren dabei auf die Kooperation der Plattformanbieter angewiesen, die über die Daten der Partner etwa in China verfügten. Auch konnten sich die großen Onlineplattformen für Händler bei der Steuerfahndung herauswinden, indem sie wie Amazon regelmäßig betonten, "die Verkäufer auf den Marktplätzen der Plattform seien eigenständige Unternehmen und selbst verantwortlich, ihre steuerrechtlichen Pflichten zu erfüllen".
Marktplatz haftet zukünftig für seine HändlerMit der neuen Gesetzgebung, die zum 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft treten soll, haftet der Marktplatz für seine Händler. Die Marktplatzbetreiber werden in die Pflicht genommen und müssen mittels Datenerhebung von Umsätzen dem Finanzamt genaue Kenntnis über die Einnahmen von Onlinehändlern, die ihre Waren auf einer Internetplattform anbieten geben. Das Finanzamt erfährt, ob für alle Umsätze die dazu gehörende Umsatzsteuer korrekt abgerechnet und an den Fiskus abgeführt wurde. Für den Fall, dass Händler ihre Umsatzsteuer aus Verkäufen auf einer Internetplattform nicht abführen, haftet der Betreiber des Internetmarktplatzes. Wenn ein Händler seine Steuer nicht wahrheitsgemäß angibt oder nicht bezahlt hat, muß er von Plattformbetreibern ausgeschlossen werden, wenn diese nicht für den Händler haften möchten.
Die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung ließen denn auch nicht lange auf sich warten. Neben den gestiegenen Umsatzsteuernummer-Anträgen chinesischer Unternehmen beim zuständigen Finazamt in Neukölln sperrten die Plattformen über 500 chinesischen Firmen, die der Steuerhinterziehung verdächtig waren, die Konten.
Europäische Regelung ab 2021 geplantNeben dem deutschen Gesetz ist auch eine Europäische Regelung geplant, die ab 2021 die Plattformbetreiber noch stärker in die Pflicht nimmt. Für Waren von außerhalb der EU wird die Mehrwertsteuer künftig grundsätzlich von den Onlineplattform-Betreibern und nicht mehr von den Händlern eingezogen.